Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „FirmenimOrt.de“
1. Geltungsbereich / Vorbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB´s“ genannt) der Medienberatung-Warschinsky, Inhaber Frank-Michael Warschinsky, Marderweg 10, 33335 Gütersloh (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) über die Veröffentlichung eines Eintrags auf dem Internetportal „www.firmenimort.de“.
1.2 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern finden vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Annahme seitens des Auftragnehmers auf die vorgenannten Verträge keine Anwendung.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine AGB´s jederzeit zu aktualisieren.
1.4 Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
2. Geschäftsziel
2.1 Angestrebtes Ziel des Internetportals „www.firmenimort.de“ ist die gemeinschaftliche Werbung unter Verwendung des Logos „FirmenimOrt“. Durch die gemeinschaftliche Verwendung dieses Logos durch die Auftraggeber als Teilnehmer einer Werbegemeinschaft soll ein hoher Wiedererkennungswert der Auftraggeber erreicht werden. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Garantie für die Erreichung dieses Ziels. Er übernimmt ebenso wenig eine Garantie über eine bestimmte Mindestzahl von teilnehmenden Unternehmen.
2.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, innerhalb einer Stadt oder einer sonstigen von ihm bestimmten geografischen Begrenzung nur eine begrenzte Anzahl von branchengleichen Unternehmen in die Marketingplattform aufzunehmen. Die Auswahl erfolgt nach einem internen Schlüssel des Auftragnehmers, der nicht veröffentlicht wird.
3. Gegenstand des Vertrages
3.1 Der Auftragnehmer vergibt Nutzungslizenzen für das Marketing, bzw. das Logo „FirmenimOrt®“ und betreibt unter dem Namen „FrmenimOrt.de“ eine Internet-Plattformen mit Branchen- und Produktauskünften.
3.2 Die Internet-Plattform des Auftragnehmers „www.firmenimOrt.de“ bietet die Möglichkeit der Selbstdarstellung des Auftraggebers in Form eines von dem Auftragnehmer vorgegebenen Adress- bzw. Brancheneintrages sowie einer Internet-Visitenkarte. In diese können Bilder (in den Dateiformaten „JPG“ und „PNG“), sowie ein gestalteter Textbeitrag als Firmenbeschreibung bzw. -profil nach Vorgabe des Auftraggebers eingebunden werden.
3.3 Im Übrigen ergibt sich der Gegenstand des Vertrages aus der im Leistungsauftrag und dessen Anlagen enthaltenen Regelungen.
3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen durch Subunternehmer oder sonstige dritte juristische oder natürliche Personen erbringen zu lassen.
3.5 Nach Vertragsschluss sind einseitige Vertrags- oder Leistungsänderungen ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss inhaltliche Änderungen der von ihm beauftragten Leistungen, so müssen diese dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, die Änderungswünsche des Auftraggebers zu berücksichtigen oder zu vernachlässigen. Berücksichtigt der Auftragnehmer etwaige Änderungswünsche des Auftraggebers nach Abschluss des Vertrages, so trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Zusatzkosten.
4. Vertragsabschluss / Zusicherungen
4.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer unter Verwendung eines von dem Auftragnehmer vorbereiteten schriftlichen Formulars schriftlich einen für den Auftraggeber verbindlichen Auftrag.
4.2 Mit Erteilung des Auftrags versichert der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 Absatz 1 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu sein. Unternehmer in diesem Sinn ist eine natürliche oder juristische Person oder ein juristische Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4.3 Der Auftraggeber versichert mit Abgabe des Auftrags, die vom Auftragnehmer erhobenen Daten vollständig und richtig angegeben zu haben.
4.3 Der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Auftragnehmer ihn nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Auftrags abgelehnt hat. Veröffentlicht der Auftragnehmer den Eintrag des Auftraggebers bereits vor Ablauf dieser Frist auf dem Internetportal www.firmenimort.de gilt der Auftrag bereits hiermit als angenommen.
4.4 Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich verbindlich gemäß den Vorgaben des Auftragnehmers Werbeträger mit der Bezeichnung FirmenimOrt.de® auf seinen geschäftlich genutzten Fahrzeugen, im Schaufenster- und/oder Eingangsbereich seiner Firma anzubringen, sowie das Marketinglogo von FirmenimOrt® in Inserate und/oder andere Druckerzeugnisse einzubinden. 10 Logo-Aufkleber werden vom Auftragnehmer im angemessenen Umfang kostenfrei gestellt. Größere Mengen und oder sonstige Werbeträger sind nach Absprache gegen Berechnung lieferbar.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter, bei der Platzierung der Werbeträger für ein insgesamt positives Erscheinungsbild zu sorgen.
5.3 Sofern der Auftraggeber ein Ladengeschäft oder ein Büro betreibt, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht ein, Werbeträger (z.B. Flyer, Magazine. CD/DVD usw.) mit dem Werbelogo von FirmenimOrt® in dem Ladengeschäft bzw. dem Büro an einer für den Kunden des Auftraggebers sichtbaren Stelle zu platzieren.
5.4 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unaufgefordert die Daten oder das Bildmaterial, die zur Erstellung des Firmeneintrags erforderlich sind, in digitaler Form mit der im Portal angegebenen maximalen Dateigröße innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung zur Verfügung.
5.5 Der Auftraggeber erlaubt es dem Auftragnehmer, ihm Werbemails oder Printwerbung des Auftragnehmers oder von Partnerunternehmen, insbesondere Newsletter sowie Infomaterial zukommen zu lassen.
5.6 Die Kosten für eine bei Vertragsende erforderliche Entfernung der von dem Auftragnehmer überlassenen Werbeträger, insbesondere der Beseitigung von Aufklebern, hat der Auftraggeber zu tragen.
6. Pflichten des Auftragnehmers
6.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber unter „www.firmenimort.de“ die geeignete Internetplattform für dessen Werbeauftritt zur Verfügung.
6.2 Der Auftragnehmer wird durch die Anwerbung weiterer Auftraggeber versuchen, den Bekanntheitsgrad der Werbeplattform zu steigern. Der Umfang und die Durchführung dieser Aktionen liegen im billigen Ermessen des Auftragnehmers.
7. Dauer des Vertrages / Kündigung
7.1 Die Laufzeit und der Beginn des Vertrages richten sich nach der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vereinbarung. Ist dort nichts Abweichendes geregelt, wird der Vertrag für eine Mindestdauer von 24 Monaten als Abonnementvertrag geschlossen und beginnt mit Unterzeichnung des Auftragsformulars durch den Auftraggeber Nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen Vertragsjahres von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
7.2 Das Vorstehende lässt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn
7.2.1 der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote oder seine aus diesen AGB´s resultierenden Pflichten verstößt,
7.2.2 der Auftraggeber mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug mit der geschuldeten Vergütung gerät,
7.2.3 begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen, insbesondere sofern ein Insolvenz- oder Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder
7.2.4 grundsätzliche rechtliche oder technische Änderungen es dem Auftragnehmer unzumutbar machen, die vertragliche Leistung zu erfüllen.
7.3 In den vorgenannten Fällen der fristlosen Kündigung durch den Auftragnehmer ist dieser berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrages erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der wesentliche Teil der auf Seiten des Auftragnehmers anfallenden Leistungen und Aufwendungen bereits bis zur Veröffentlichung der Anzeige anfallen. Im Fall einer Kündigung des Vertrages nach Veröffentlichung sind die ersparten Aufwendungen daher minimal.
7.4 Soweit in dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Aufragnehmer nicht anders vereinbart, hat jede Kündigung durch Einwurf-Einschreiben zu erfolgen.
7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, unmittelbar nach Ende des Vertrages sämtliche ihm überlassenen Unterlagen, Werke und/oder Inhalte zu vernichten, bzw. zu löschen.
7.6 ( Sonderreglung ) Löschung des Vertrages bei Sterbefall oder Gewerbeabmeldung.
8. Einräumung von Nutzungsrechten für den Auftraggeber
8.1 Die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit Eingang des vollständigen vertraglich vereinbarten Preises ein, soweit er selbst Inhaber dieser Rechte, insbesondere von Urheber- und Leistungsschutzrechten ist. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Leistung in Verzug, ruhen diese Nutzungsrechte.
8.2 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die von dem Auftragnehmer überlassenen oder freigegebenen Leistungsinhalte an Dritte weiterzugeben. Ebenso ist dem Auftraggeber jede über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung der Leistungsinhalte untersagt.
9. Einräumung von Nutzungsrechten für den Auftragnehmer
9.1 Der Auftraggeber versichert gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Inhaber aller für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlicher Rechte hinsichtlich der von ihm im Rahmen des Vertrags gelieferten Werke und Inhalte ist, insbesondere der erforderlichen Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- und oder Datenschutzrechte. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich, die rechtliche Zulässigkeit der Leistung sowie etwaige Pflichtangaben betreffend die Veröffentlichung im Rahmen des Möglichen vor Auftragserteilung zu klären. Der Auftragnehmer ist insoweit nicht verpflichtet, eine rechtliche Prüfung vorzunehmen.
9.2. Soweit dem Auftraggeber an Werken oder Inhalten, die dieser dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistung überlässt oder freigibt oder an Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte zustehen, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen mit Abschluss des Vertrages alle für die vertragsgemäße Erfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
9.3 Für sämtliche Ansprüche, die Dritte aufgrund der Verwendung der vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung überlassenen oder freigegebenen Werke und/oder Inhalte geltend machen, haftet allein der Auftraggeber.
9.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit auf erstes Anfordern im Innenverhältnis frei.
10. Haftung des Auftragnehmers
10.1 Der Auftragnehmer ist zum Schadensersatz nur verpflichtet, soweit ihm, seinen Mitarbeitern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
10.2 Gegenüber Auftraggebern die Unternehmer sind, ist die Haftung des Auftragnehmers für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen auf den Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.3 Ansprüche gegen den Auftragnehmer auf Schadensersatz und/oder Gewährleistung, die auf Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
10.4 Von den vorstehend genannten Haftungsausschlüssen sind Ansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz, Ansprüche aus arglistigem Verhalten sowie Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit ausgenommen
10.5 Die Haftungsausschlüsse beziehen sich gleichermaßen auf die persönliche Haftung des Auftragnehmers wie auf die persönliche Haftung von dessen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und/oder dessen Erfüllungsgehilfen.
11. Rechnung / Aufrechnung / Zurückbehaltung
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber nach seiner Wahl die Rechnungen für seine Leistungen per e-mail oder per Post zuzusenden.
11.2 Zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche des Auftraggebers unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
11.3 Soweit der Auftraggeber über den Vertragszeitraum hinaus trotz ihm bekannter Kündigung des Vertrages Zahlungen an den Auftragnehmer leistet, steht ihm ein Erstattungsanspruch nicht zu.
12. Datenschutz
Die von dem Auftraggeber gemachten Angaben werden, soweit sie nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, gemäß den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
13. Sonstiges
13.1 Der Auftraggeber verpflichtet, sich dem Auftragnehmer, Änderungen vertragsrelevanter Daten, insbesondere von Adressdaten, Bankverbindungen und/oder e-mail-Adressen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
13.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer keine Werke oder Inhalte zu liefern, die gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen und/oder zum Rassenhass aufstacheln und/oder den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen und/oder verharmlosen und/oder sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder pornographische Inhalte aufweisen. Ebenso dürfen die von dem Auftraggeber gelieferten Werke und/oder Inhalte keine Verlinkungen mit Inhalten der vorstehenden Art aufweisen.
14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) vereinbart, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.
Stand: 2024
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